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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95   

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BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,7332)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 2Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,7332)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 2Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,7332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 22 Abs. 1.
    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 93/95
  • LG München I - 1 T 13951/94
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 487
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Es liegt damit auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358; BayObLG WuM 1992, 563, 564; 1993, 750, 751; OLG Bremen WuM 1993, 209 ,210; OLG Düsseldorf WuM 1995, 337 ,338).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Es liegt damit auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358; BayObLG WuM 1992, 563, 564; 1993, 750, 751; OLG Bremen WuM 1993, 209 ,210; OLG Düsseldorf WuM 1995, 337 ,338).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Sie ist auch sinnvoll, da sie dem mit objektiven rechtlichen Maßstäben oft schwer zu entscheidenden Streit darüber vorbeugt, ob eine bauliche Veränderung den architektonischen Gesamteindruck eines Hauses oder einer Wohnanlage nachteilig beeinflußt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLG Celle WuM 1995, 338).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung wurde bekräftigt und konkretisiert durch die Eigentümerbeschlüsse vom 22.3.1993 und 21.3.1994; ihnen kommt, da sie bestandskräftig geworden sind, dieselbe rechtliche Qualität zu wie den § 22 Abs. 1 WEG abändernden Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGHZ 127, 99 ,102 ff. m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Die nächstliegende Bedeutung dieser Bestimmung, auf die bei der Auslegung der Gemeinschaftsordnung abzustellen ist (vgl. BGHZ 113, 374 ,378; BayObLG WE 1992, 85), ergibt, daß damit nicht nur die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 1 WEG wiederholt werden, sondern jegliche nicht völlig unerhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unzulässig sein soll, ohne Rücksicht darauf, ob dadurch der optische Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert wird oder nicht.
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90

    Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Da die Bestimmungen des § 22 Abs. 1 WEG abdingbares Recht sind (BayObLG WuM 1991, 210, 211 m.w.N.; Henkes/Niedenführ/Schultze 3. Aufl. Rn. 3, Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 22 WEG ), ist eine solche die Bestimmung des § 22 Abs. 1 WEG verschärfende Regelung in der Gemeinschaftsordnung wirksam (§ 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG ).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94

    Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Es liegt damit auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358; BayObLG WuM 1992, 563, 564; 1993, 750, 751; OLG Bremen WuM 1993, 209 ,210; OLG Düsseldorf WuM 1995, 337 ,338).
  • OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
    Sie ist auch sinnvoll, da sie dem mit objektiven rechtlichen Maßstäben oft schwer zu entscheidenden Streit darüber vorbeugt, ob eine bauliche Veränderung den architektonischen Gesamteindruck eines Hauses oder einer Wohnanlage nachteilig beeinflußt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLG Celle WuM 1995, 338).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; eine Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen (vgl. BayObLG, WuM 1996, 487 und NZM 1998, 775, 776).

    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern, nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BGHZ 116, 392, 396; BayObLG, WuM 1996, 487 und st. Rspr.) Dies ist nicht der Fall.

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    § 11 GO ist nach den für die Auslegung von Grundbucheintragungen maßgebenden Grundsätzen (BGHZ 121, 236/239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61) dahin auszulegen, daß diese Zustimmung für alle baulichen Veränderungen erforderlich ist, unabhängig davon, ob die Rechte anderer Wohnungseigentümer dadurch über das in § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG WuM 1996, 487 ; 1997, 700), daß aber andererseits nicht die Zustimmung aller - auch nicht aller von der Maßnahme beeinträchtigter Wohnungseigentümer - erforderlich ist.
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Ein Nachteil kann auch in einer Änderung des optischen Gesamteindrucks bestehen (allg. M., BayObLG WuM 1996, 487 ).

    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLG WuM 1996, 487 ).

  • BayObLG, 07.05.1999 - 2Z BR 178/98

    Schwimmbecken in zur Sondernutzung überlassener Gartenfläche

    Unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; ein Nachteil kann auch in einer Änderung des optischen Gesamteindrucks bestehen (allg. M., vgl. BayObLG WuM 1996, 487 ; BayObLG NZM 1998, 775/776).
  • AG München, 07.11.2014 - 481 C 12979/14

    Gekorener Anspruch der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Beseitigung baulicher

    In Ziffer V. 5 der Gemeinschaftsordnung (siehe Anlage K1) heißt es ausdrücklich: "Sofern in dieser Gemeinschaftsordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder seine im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile - insbesondere die Farbe der außerhalb des Sondereigentums sichtbaren Anstriche - nicht ändern." Die nächstliegende Bedeutung dieser Bestimmung ist, dass damit nicht nur die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 1 WEG wiederholt wird, sondern jegliche nicht völlig unerhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unzulässig sein soll, ohne Rücksicht darauf, ob dadurch der optische Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert wird oder nicht (siehe BayObLG vom 25.10.1995, 2Z BR 63/95, Bärmann-Merle, 12. Auflage, § 22 WEG Rz. 334).
  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher

    Entspricht eine Balkonverglasung nicht den Vorgaben des Eigentümerbeschlusses vom 21.7.1992, kann jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich deren Beseitigung und die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB , § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ; vgl. BayObLG WuM 1996, 487 ).
  • LG Hamburg, 16.12.2009 - 318 S 49/09

    Wohnungseigentum: Aufstockung eines Reihenhauses um ein Vollgeschoss als bauliche

    Bestimmt jedoch wie hier die Teilungserklärung, dass der einheitliche Charakter der Anlage erhalten bleiben muss, dann ist jede nicht völlig unerhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes unzulässig, unabhängig davon, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks nachteilig ist (BayObLG, WuM 1996, 487; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 92).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 82/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Die Frage, ob ein Nachteil gegeben ist, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (BayObLG WuM 1996, 487 ).
  • BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00

    Gestaltung einer neuen Hauseingangstür

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 und st.Rspr.).
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99

    Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als

    Die Feststellung, ob ein Nachteil im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG gegeben ist, liegt weitgehend auf dem Gebiet der tatrichterlichen Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 ).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98

    Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer im Verfahren um die Übertragung eines

  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.11.1995 - 2Z BR 98/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5204
BayObLG, 02.11.1995 - 2Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,5204)
BayObLG, Entscheidung vom 02.11.1995 - 2Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,5204)
BayObLG, Entscheidung vom 02. November 1995 - 2Z BR 98/95 (https://dejure.org/1995,5204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung von Sondereigentum i.S.d. § 5 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an einer Tiefgarage

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 1, § 13 Abs. 1
    Anspruch eines Wohnungseigentümers, der nicht Miteigentümer der Teileigentumseinheit Tiefgarage ist, auf Aushändigung eines Schlüssels für das Garagentor

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 93
  • WuM 1996, 487
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